Gebäudewert ermitteln

Arnold Versicherungsmakler & Partner ist insbesondere auf Gebäudeversicherungen spezialisiert und betreut seit Jahren namhafte Hamburger Immobilienverwaltungen in sämtlichen Versicherungsangelegenheiten. Damit der Kunde einen bedarfsgerechten Wiederaufbauwert versichern kann und selbst bei großen Schäden keine Nachteile hat, arbeiten wir mit neuesten und fortschrittlichsten Programmen, welche sämtliche risikorelevante Daten analysieren und daraus einen Wert kalkulieren. Dies hat den Vorteil, dass für unsere Kunden die Gefahr einer Unterversicherung ausgeschlossen werden kann.

Die Analysetechniken werden von einem Großteil der deutschen Versicherer vollumfänglich anerkannt, sodass Unterversicherungsverzicht gewährt wird. Zusätzlich analysieren die Programme die Umgebung und kalkulieren das Risiko. Sollte beispielsweise die Möglichkeit einer Überschwemmung berechnet werden, kann der Gebäudevertrag um die Elementargefahr erweitert werden.


Was ist ein Unterversicherungsverzicht?

Der Versicherer kann eine zusätzliche Kürzung der Entschädigungsleistung vornehmen, sofern bei einem Schadenfall ermittelt wird, dass der tatsächliche Wert höher ist als der versicherte Wert und entsprechend eine Unterversicherung vorliegt. Sobald der Versicherer den Unterversicherungsverzicht gewährt, verzichtet dieser auf das Recht der „Einrede auf Unterversicherung“ und der Kunde braucht bei einem Schadenfall keine zusätzlichen Kürzungen zu fürchten.


Zusätzliche Serviceleistung

Wenn Sie eine Überprüfung Ihres Wiederaufbauwertes vornehmen möchten, überprüft der Versicherer bei einem höheren Schaden als erstes den besagten Wert. Damit es hier nicht zu Kürzungen der Entschädigungsleistung kommt, bieten wir Ihnen gern eine Überprüfung mit Hilfe unserer Software an, ohne dass Sie zwingend unser Mandant sind bzw. werden müssen. Sie erhalten eine detaillierte Aufstellung, wie sich der Wert zusammensetzt. Sollte dieser von dem in der Police angegebenen Wert abweichen, empfehlen wir dringend eine Anpassung. Oft wird der Versicherungswert viel zu gering eingeschätzt oder An- und Umbauten nicht mitberücksichtigt. Diese Anpassungen können Sie bei Ihrem Versicherer vornehmen. Alternativ können wir Ihnen auch ein Angebot unterbreiten und gegebenenfalls zur nächsten Hauptfälligkeit bzw. zum Ablauf wechseln.

Wichtiger Hinweis: Sollten Sie die Erstellung einer Auswertung wünschen, aber nicht unser Mandant werden, stellen wir eine einmalige Gebühr i.H.v. 50,00 EUR in Rechnung.

Haben Sie Fragen oder Interesse? Dann kontaktieren Sie uns gern.

Kontakt

Lindenstraße 1A

25364 Brande-Hörnerkirchen